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Grunderwerbsteuer

Steuer beim Immobilienkauf: 6 % in Berlin, 6,5 % in Brandenburg – gehört zu den Kaufnebenkosten.

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird auf den Kaufpreis berechnet. Sie ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und gehört zu den größten Posten bei den Kaufnebenkosten.

Aktuelle Sätze in der Region: Berlin 6 %, Brandenburg 6,5 %.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € fallen also 24.000 € (Berlin) bzw. 26.000 € (Brandenburg) Grunderwerbsteuer an – ein erheblicher Betrag, der idealerweise aus Eigenkapital bezahlt werden sollte, da die meisten Banken ihn nicht mitfinanzieren.

Die Steuer muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Beurkundung des Kaufvertrags bezahlt werden. Das Finanzamt stellt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne diese erfolgt keine Eintragung ins Grundbuch.

Tipp: Grunderwerbsteuer entfällt auf bewegliches Inventar (Einbauküche, Gartenmöbel), das im Kaufvertrag separat ausgewiesen wird.

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