Sicherheiten & Recht
Die Absicherung der Bank im Grundbuch – Voraussetzung für jede Baufinanzierung.
Die Grundschuld ist das wichtigste Sicherungsinstrument bei der Baufinanzierung. Die Bank lässt sie ins Grundbuch eintragen und erhält damit das Recht, die Immobilie zu verwerten (z.B. zu versteigern), falls das Darlehen nicht mehr bedient werden kann.
Die Eintragung erfolgt über den Notar und kostet Gebühren – zusammen mit anderen Grundbuchkosten etwa 0,5–1 % der Darlehenssumme. Diese Kosten trägt der Käufer.
Wichtig: Die Grundschuld ist rechtlich nicht direkt an das Darlehen geknüpft. Sie bleibt im Grundbuch eingetragen, bis sie aktiv gelöscht wird – auch nach vollständiger Rückzahlung. Nach Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld gelöscht oder als „Eigentümergrundschuld" im Grundbuch belassen werden (nützlich für spätere Finanzierungen).
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