Zinsen & Konditionen
Die umfassendere Kostenkennzahl – berücksichtigt Sollzins und weitere Kosten. Immer für Vergleiche nutzen.
Der Effektivzins (offiziell: effektiver Jahreszins) ist die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtkostenkennzahl für Kredite. Er berücksichtigt neben dem reinen Sollzins auch weitere Faktoren wie Tilgungsverrechnung und Zahlungsrhythmus.
Gesetzliche Grundlage: § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass bei jedem Kreditangebot der Effektivzins angegeben werden muss – damit Verbraucher fair vergleichen können.
Der Effektivzins ist immer höher als der Sollzins. Je größer der Unterschied zwischen beiden, desto mehr Nebenkosten stecken im Angebot.
Für den Vergleich mehrerer Baufinanzierungsangebote gilt: Immer den Effektivzins vergleichen, nicht den Sollzins. Nur so haben Sie eine faire Grundlage.
Einschränkung: Beim Vergleich müssen gleiche Voraussetzungen gelten – gleiche Zinsbindung, gleiche Tilgung, gleiches Eigenkapital. Sonst ist der Vergleich verfälscht.
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