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Bonität & Unterlagen

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige und Freiberufler – wichtiges Unterlagendokument bei der Baufinanzierung.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und Freiberufler, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Anders als eine Bilanz zeigt sie schlicht: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn.

Banken verwenden die EÜR der letzten 2–3 Jahre, um das Einkommen Selbstständiger zu bewerten. Problem: Was für das Finanzamt gut ist (niedrig versteuerte Gewinne durch legale Ausgaben), kann für die Bank ungünstig wirken – weil der ausgewiesene Gewinn niedrig erscheint.

Ich kenne diese Zusammenhänge und weiß, welche Bankpartner die EÜR realistischer interpretieren und welche ergänzenden Unterlagen (aktuelle BWA, Steuerbescheid, Kontoauszüge) helfen, ein vollständigeres Bild der finanziellen Situation zu zeigen.

Die EÜR wird als Anlage EÜR der jährlichen Steuererklärung beigefügt.

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